Entsorgung Gasfedern

Gasfedern und Dämpfer sind Verschleißprodukte und müssen somit je nach Belastung und Einsatzgebiet ausgetauscht werden, wenn sie ihre Leistung nicht mehr bringen.

Es ist nicht möglich Gasfedern wieder auf zu bereiten.

Gasfedern bestehen vorwiegend aus Metall und können der stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden. Gasfedern müssen vorher drucklos sein, und das Öl muss abgelassen und separat entsorgt werden.

Bei der Entsorgung von Gasfedern bitten wir Sie stets zu beachten, dass diese noch immer unter einem hohem Druck stehen können.

Unter Beachtung der Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften sind folgende Arbeiten durchzuführen:

  1. Zylinder der Gasfeder oder Dämpfer fest in den Schraubstock einspannen, ohne diese hierbei zu verformen.
  2. Die Zylinder der Gasfeder ca. 25mm vom Zylinderboden langsam anbohren bzw. ansägen (Bohrer Durchmesser 2-3 mm). Bedingt durch den hohen Innendruck können Späne und Öl wegspritzen. Zum Schutz der Person geeignete Maßnahmen treffen (Augen- und Gesichtsschutz, Abdeckung des Bohrlochs bzw. der Sägestelle). Im Bereich der verlängerten Geräteachse darf keine Person stehen. Die Kolbenstange darf somit beim Druckablassen nicht auf Personen zeigen. Enden nicht abtrennen. Keinesfalls eine Drehbank benutzen! Die Gasfeder ist erst dann drucklos wenn die Kolbenstange sich frei von Hand hin- und her bewegen lässt. Wenn sich die Kolbenstange sich nicht bewegen lässt, sollte man nochmals eine Bohrung ca. 30 mm von der Führungsseite (entgegengesetzte Seite) anbringen.
  3. Durch mehrmaliges hin- und her bewegen der Kolbenstange wird das Öl durch das Loch aus der Gasfeder gepumpt.
  4. Bei Bedarf kann jetzt der Zylinder durchgesägt werden.

Entsorgung nur über den Rohstoffhandel oder einer Sondermüllsammelstelle. Teile nicht in den Hausmüll geben. Öl darf nicht ins Erdreich oder in Gewässer gelangen.

Sollte diese Vorschrift nicht eingehalten werden können, empfehlen wir – nach Rücksprache – die versandkostenfreie Rücksendung an den Lieferanten. Entsorgung erfolgt zum Selbstkostenpreis.

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